Energieausweise für Wohngebäude

Ihr Ansprechpartner für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude in den Regionen Tirschenreuth, Waldsassen, Mitterteich, Konnersreuth, Wunsiedel, Marktredwitz, Weißenstadt, Fichtelgebirge, Kemnath, Weiden, Hof und Amberg.

Sie möchten ein Wohngebäude verkaufen oder vermieten? Dann sind Sie gemäß der aktuellen Gesetzeslage dazu verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Doch wozu benötigen Sie diesen eigentlich und was beinhaltet der Ausweis?

Ein Energieausweis enthält wichtige Informationen über den energetischen IST-Zustand eines Gebäudes, gibt die zu erwartenden Energiekosten bzw. mögliche Energieverluste anhand des aktuellen Zustandes an und weist Daten wie z. B. Heizungsart und Bauelemente (Fenster, Dach, Außenwände, …) aus. So dient er als Grundlage für nachfolgende Energieberatungen, Sanierungsfahrpläne und erleichtert es dem Inhaber, Entscheidungen zu treffen. Außerdem hilft er potenziellen Mietern oder Käufern, den künftigen Energieverbrauch oder die Plausibilität der Mietkosten zu beurteilen.

Das Erstellen Ihres Energieausweises enthält:

  • Kostenloses Erstgespräch
  • Aufnahme aller relevanten Daten bei Ihnen vor Ort
  • Erstellen eines Energieausweises nach § 82 GEG
  • Nachbesprechung bei eventuellen Rückfragen

Der Preis richtet sich nach Ihrer individuellen Immobilie, in diesem Fall nach der Anzahl der qm. Nach einem kurzen Vorgespräch kann ich Ihnen gerne weitere Informationen zukommen lassen. Auf Wunsch vereinbaren wir dann einen Termin für eine ausführliche Datenaufnahme. Bei einer Sanierungs- bzw. Modernisierungsabsicht erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen Sanierungsfahrplan.


Aktuelle Themen und häufige Fragen zum Thema Energieausweise:

In welchen Fällen ist der Energieausweis Pflicht?

Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie als Immobilienbesitzer
– Wohnraum neu vermieten
– Ihre Immobilie verkaufen
möchten.

Ist eine Besichtigung des Energieberaters vor Ort notwendig, um einen Energieausweis zu erhalten?

Rein rechtlich gesehen ist eine Besichtigung vor Ort nicht zwingend notwendig. Jedoch übernehme ich gerne den Aufwand, die notwendigen Fotos der Gebäudedetails aufzunehmen und alle relevanten Daten herauszufinden. So kommen Sie letztendlich schneller zum Ergebnis und können sich auf die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis verlassen.

Wie lange dauert es, bis ich den Energieausweis erhalte?

Je nach Auftragslage erhalten Sie den Energieausweis innerhalb von 4 Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Bei einem Energiebedarfsausweis wird, wie der Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften und Heizungsart errechnet und ausgewiesen.
Bei einem Energieverbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis vorangegangener Messungen (tatsächlicher Verbrauch) ausgewiesen.

In welchen Fällen benötige ich einen Bedarfsausweis, in welchen einen Verbrauchsausweis?

Ein Bedarfsausweis ist umfangreicher und wird verlangt bei einem Neubau oder und bei Baujahren vor 1978 ohne Sanierung nach WSV (Wärmeschutzverordnung). Der Verbrauchsausweis wird benötigt bei Baujahren nach 1977. Auch die Anzahl der Wohneinheiten spielt eine Rolle. In diesem Beispiel wird von einem Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten ausgegangen.


Sie haben noch Fragen zu Ihrem Vorhaben? Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Christoph Pöhlmann, M. Eng.
Energieberater (Energieeffizienzexperte)

Telefonisch: 01515/79 63 42 0
E-Mail: info@energieberatung-poehlmann.de

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